Kita-Recht

Kita in Hessen

Kita in Hessen: Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr; Hessen ergänzt dies um ein eigenes Landesförderprogramm für

Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr; Hessen ergänzt dies um ein eigenes Landesförderprogramm für den U3-Ausbau.

Hessen übernimmt für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zu sechs Stunden täglich beitragsfrei (Hessisches Kinderförderungsgesetz, KiföG), darüber hinaus können Kommunen Zusatzbeiträge erheben.

Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird im KiföG geregelt und variiert nach Gruppengröße und Altersstruktur.

Anmeldung meist über kommunale Kita-Portale oder direkt bei der Einrichtung, je nach Kommune unterschiedlich organisiert.

Rechtsanspruch

Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr; Hessen ergänzt dies um ein eigenes Landesförderprogramm für den U3-Ausbau.

Elternbeiträge

Hessen übernimmt für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zu sechs Stunden täglich beitragsfrei (Hessisches Kinderförderungsgesetz, KiföG), darüber hinaus können Kommunen Zusatzbeiträge erheben.

Betreuungsschlüssel

Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird im KiföG geregelt und variiert nach Gruppengröße und Altersstruktur.

Anmeldung

Anmeldung meist über kommunale Kita-Portale oder direkt bei der Einrichtung, je nach Kommune unterschiedlich organisiert.

Deine Stadt in Hessen

Für die konkrete Anmeldung ist immer das örtliche Jugendamt oder die Stadtverwaltung zuständig. Finde deine Stadt über die Suche:

Häufige Fragen zu Kita in Hessen

Ab wann besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Hessen?

Ab dem ersten Geburtstag des Kindes, bundesweit einheitlich seit August 2013.

Was kostet die Kita in Hessen?

Hessen übernimmt für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zu sechs Stunden täglich beitragsfrei (Hessisches Kinderförderungsgesetz, KiföG), darüber hinaus können Kommunen Zusatzbeiträge erheben.

Wie melde ich mein Kind in Hessen an?

Anmeldung meist über kommunale Kita-Portale oder direkt bei der Einrichtung, je nach Kommune unterschiedlich organisiert.

Angaben nach SGB VIII und Landesgesetzen, Stand 08/2026. Keine Rechtsberatung, im Zweifel gilt die Auskunft deines örtlichen Jugendamts.