Wenn das zweite Kind unterwegs ist, stellen sich viele Eltern dieselbe Frage: Bekommt es automatisch einen Platz in der Kita, in die das Geschwisterkind schon geht? Die kurze Antwort lautet: meistens hilft es sehr, garantiert ist es aber nirgends. Der sogenannte Geschwisterbonus ist kein bundesweites Recht, sondern eine Vergaberegel, die jede Kommune und jeder Träger eigenständig ausgestaltet. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Regel typischerweise funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und wie Eltern ihre Chancen praktisch verbessern.
Was der Geschwisterbonus überhaupt ist
Kitaplätze werden in Deutschland fast immer nach Vergabekriterien verteilt, weil es mehr Bedarf als Plätze gibt. Diese Kriterien legt entweder die Kommune in einer Satzung fest oder der Träger in seiner eigenen Aufnahmeordnung. Typische Kriterien sind der Wohnort im Einzugsgebiet, das Alter des Kindes, der gewünschte Aufnahmetermin, die Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern, besondere soziale oder pädagogische Bedarfe – und eben die Frage, ob bereits ein Geschwisterkind die Einrichtung besucht.
Der Geschwisterbonus bedeutet konkret: Ein Kind, dessen Bruder oder Schwester zum Aufnahmezeitpunkt noch in derselben Einrichtung betreut wird, rückt in der Warteliste nach vorn. In vielen Städten geschieht das über ein Punktesystem, in dem das Geschwisterkriterium einen festen Wert bekommt. In anderen Kommunen steht es als eigener Vorrangpunkt in einer Rangfolge. Beides führt zum selben Effekt, nur die Mechanik unterscheidet sich.
Warum es diese Regel gibt
Hinter dem Bonus steckt kein Entgegenkommen, sondern Praxis. Zwei Kinder in zwei verschiedenen Einrichtungen bedeuten zwei Bringzeiten, zwei Abholzeiten, zwei Elternabende und zwei Wegstrecken – für viele Familien ist das mit Berufstätigkeit kaum vereinbar. Außerdem profitieren Einrichtungen davon, wenn Familien über Jahre gebunden bleiben: Die Zusammenarbeit ist eingespielt, das pädagogische Konzept bekannt, die Eingewöhnung läuft in der Regel ruhiger ab.
Kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Kita
Wichtig zu verstehen: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nach § 24 SGB VIII gilt für einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – nicht für eine namentlich gewünschte Einrichtung. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII, das die Kommune berücksichtigen muss, solange es keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand verursacht. Ein Geschwisterkind stärkt dieses Wunschargument spürbar, es setzt die Kapazitätsgrenze der Einrichtung aber nicht außer Kraft.
Praktisch heißt das: Ist in der Krippengruppe kein Platz frei, hilft auch der beste Bonus nicht. Die Regel entscheidet, wer von den Wartenden zuerst berücksichtigt wird – sie schafft keine zusätzlichen Plätze.
Große regionale Unterschiede
Weil die Ausgestaltung Landes- und Kommunalsache ist, unterscheiden sich die Regeln teils erheblich. Einige Städte gewichten das Geschwisterkriterium so stark, dass es faktisch fast immer den Ausschlag gibt. Andere setzen es bewusst niedriger an, um Familien ohne bestehende Kita-Anbindung nicht dauerhaft zu benachteiligen. Wieder andere verknüpfen den Bonus mit Bedingungen – etwa, dass das ältere Kind auch im gesamten neuen Betreuungsjahr noch angemeldet bleibt und nicht im selben Sommer eingeschult wird.
Vergabesysteme mit zentraler Anmeldeplattform, wie sie in vielen größeren Städten üblich sind, machen die Punktevergabe meist transparent nachlesbar. In kleineren Gemeinden entscheidet häufiger die einzelne Einrichtung. Wer wissen will, was vor Ort konkret gilt, findet den Einstieg über die Landesregelungen – etwa auf den Übersichtsseiten zu Bayern oder Nordrhein-Westfalen – und danach über die Satzung der eigenen Kommune.
Bonus bei freien Trägern
Kirchliche, elterninitiierte und andere freie Träger haben eigene Aufnahmekriterien, solange sie mit der kommunalen Bedarfsplanung vereinbar sind. Bei einer Elterninitiative etwa spielt neben dem Geschwisterkind oft auch die Mitarbeitsbereitschaft der Eltern eine Rolle. Bei konfessionellen Einrichtungen kann die Konfessionszugehörigkeit ein zusätzliches Kriterium sein. Es lohnt sich, die Aufnahmeordnung direkt beim Träger zu erfragen – sie ist in der Regel schriftlich vorhanden und wird auf Nachfrage herausgegeben.
Geschwisterbonus und Geschwisterermäßigung sind zwei verschiedene Dinge
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Der Bonus betrifft die Platzvergabe, die Geschwisterermäßigung betrifft das Geld. Viele Kommunen reduzieren den Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind deutlich oder erlassen ihn ganz. Beide Regelungen sind unabhängig voneinander: Es ist möglich, eine Ermäßigung zu bekommen, obwohl die Kinder in verschiedenen Einrichtungen betreut werden – und umgekehrt gibt es Kommunen mit starkem Vergabebonus, aber ohne nennenswerten Beitragsrabatt.
Ein zweiter häufiger Irrtum: Die Ermäßigung greift oft nur, wenn beide Kinder in beitragspflichtiger Betreuung derselben Kommune sind. Ist das ältere Kind bereits eingeschult, entfällt sie in vielen Satzungen – manchmal aber auch nicht, wenn es in den Hort geht. Ein Blick in die Beitragssatzung klärt das schnell.
Was Eltern konkret tun können
Früh anmelden, auch mit Bonus
Der häufigste Fehler ist die Annahme, das zweite Kind sei ohnehin gesetzt und die Anmeldung könne warten. Fast alle Vergabesysteme setzen eine fristgerechte, vollständige Anmeldung voraus. Wer die Frist verpasst, verliert den Vorrang oft komplett. In vielen Städten liegt die Hauptvergabe für den Sommer bereits im Winter davor, teils sechs bis zwölf Monate vor Betreuungsbeginn. Wer plant, ein Kind früh in die Krippe zu geben, meldet es sinnvollerweise direkt nach der Geburt an, sofern das System das zulässt.
Den Geschwisterstatus aktiv kenntlich machen
Anmeldeportale und Formulare haben in aller Regel ein eigenes Feld dafür. Wird es nicht ausgefüllt, wird der Bonus nicht vergeben – auch dann nicht, wenn der Einrichtung längst bekannt ist, dass die Familie schon Kind dort hat. Bei Papieranmeldungen gehört ein kurzer, klarer Hinweis in das Anschreiben, inklusive Name und Gruppe des älteren Kindes.
Den Zeitpunkt prüfen
Entscheidend ist meist, ob das Geschwisterkind zum Aufnahmedatum noch in der Einrichtung ist – nicht, ob es zum Anmeldezeitpunkt dort war. Wenn das ältere Kind im selben August eingeschult wird, in dem das jüngere starten soll, greift der Bonus in vielen Satzungen nicht mehr. In diesem Fall lohnt es, das Gespräch mit der Leitung zu suchen und die Situation offen zu schildern.
Nicht auf eine Einrichtung setzen
Auch mit Bonus gilt: mehrere Einrichtungen angeben, wenn das System es erlaubt, und parallel Alternativen prüfen. Kindertagespflege ist für unter Dreijährige eine gleichwertige Betreuungsform und kann eine Übergangslösung sein, bis der gewünschte Platz frei wird.
Wenn die Zusage trotz Bonus ausbleibt
Kommt eine Absage, ist der erste sinnvolle Schritt eine sachliche Nachfrage: Wurde der Geschwisterstatus berücksichtigt, und nach welchen Kriterien wurde entschieden? Kommunen sind bei satzungsgebundener Vergabe zur Auskunft über die angewandten Kriterien verpflichtet. Stellt sich heraus, dass der Bonus schlicht nicht erfasst wurde, lässt sich das oft formlos korrigieren.
Bleibt es bei der Absage und ist gar kein Platz in Sicht, greift der Rechtsanspruch gegenüber dem Jugendamt beziehungsweise dem örtlichen Träger der Jugendhilfe. Dieser richtet sich auf einen bedarfsgerechten Platz in zumutbarer Entfernung – nicht auf die Wunschkita. Wichtig ist, den Bedarf schriftlich und mit ausreichendem Vorlauf anzumelden, damit er dokumentiert ist.
Häufige Fragen
Gilt der Geschwisterbonus auch für Stief- und Pflegegeschwister?
In den meisten Satzungen kommt es auf den gemeinsamen Haushalt an, nicht auf die leibliche Verwandtschaft. Kinder, die dauerhaft im selben Haushalt leben, werden in aller Regel als Geschwister gewertet. Verbindlich ist aber immer die konkrete Formulierung der jeweiligen Satzung oder Aufnahmeordnung.
Zählt ein Geschwisterkind in einer anderen Einrichtung desselben Trägers?
Manchmal ja. Einige Träger mit mehreren Häusern werten Geschwisterkinder trägerweit, andere ausschließlich einrichtungsbezogen. Das ist eine der wichtigsten Fragen im Erstgespräch mit der Leitung.
Verliert man den Bonus bei einem Umzug innerhalb der Stadt?
Der Bonus selbst bleibt bestehen, solange das Geschwisterkind in der Einrichtung ist. Allerdings ist der Wohnort oft ein weiteres Vergabekriterium – zieht die Familie aus dem Einzugsgebiet heraus, kann sich die Gesamtwertung dadurch verschlechtern.
Muss der Bonus jedes Jahr neu beantragt werden?
Nein. Er wird im Rahmen der Anmeldung für das jeweilige Kind einmalig berücksichtigt. Nach der Aufnahme regelt der Betreuungsvertrag das Betreuungsverhältnis, unabhängig von der Vergabe.
Fazit
Der Geschwisterbonus ist eines der stärksten Vergabekriterien im deutschen Kita-System – aber er ist eine Regel der Kommunen und Träger, keine bundesweite Garantie. Wer fristgerecht anmeldet, den Geschwisterstatus ausdrücklich angibt, den Aufnahmezeitpunkt im Blick behält und parallel Alternativen offenhält, nutzt die Regel bestmöglich aus. Und wer im Zweifel früh das Gespräch mit der Kita-Leitung sucht, erfährt meist präziser als aus jedem Formular, wie realistisch der Wunschplatz tatsächlich ist.